(K)eine Frage der Zurechnung – Wenn eine vertraute Terminologie den Blick zu verstellen droht

Am 26. März 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) über die Mitgliedschaft einer Kommune in einer „Allianz gegen Rechtsextremismus“ entschieden. Die Entscheidung steht im größeren Kontext der breit geführten Debatte um die staatliche Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure. Nach Auffassung des BVerwG kann eine Partei den Austritt einer Kommune aus solch einem privatrechtlich organisierten Bündnis nur dann verlangen, wenn der Kommune die dort getätigten, die Partei betreffenden Äußerungen „wie eigene zuzurechnen sind und der darin liegende mittelbare Eingriff in die Chancengleichheit der Partei nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist“.

Bernhard Stüer, Michael Butler