Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist:innen (VVN-BdA) könnte seine Gemeinnützigkeit verlieren. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften prüft entsprechende Konsequenzen: Grund ist die Unterstützung der Kampagne „AfD-Verbot jetzt!“.
Die Behörde wertet diese als unzulässige politische Betätigung. Sie verlangt vom Verein vorzeitig Steuererklärungen für 2024 und 2025. Der Nazi-Opferverband ist rechtlicher Träger der Kampagne und verwaltet deren Konten. Nach Angaben des Vereins ist die Kampagne überparteilich.
Sie sammelt unter anderem Unterschriften für Petitionen. Diese fordern ein Verbot der AfD.
Der Bundesvorsitzende Florian Gutsche kritisiert das Vorgehen scharf. Er spricht von einem Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft. Sollte die Gemeinnützigkeit entzogen werden, wären Spenden nicht mehr steuerlich absetzbar.
Zudem könnten Steuern rückwirkend nachgefordert werden. Das Finanzamt prüft außerdem eine mögliche Spendenhaftung des Vereins.
Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!
Auszug aus der Petition: Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!
„Das Finanzamt macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen mehrerer Medien im AfD-Umfeld, die die VVN-BdA bei der Finanzverwaltung angeschwärzt hatten. Die politische Verantwortung dafür trägt der Berliner Finanzsenator und CDU-Bürgermeisterkandidat für Berlin, Stefan Evers.“
„Wir stellen fest: Die rassistische und extrem rechte AfD ist das Problem, nicht diejenigen, die sich gegen sie wehren. Das Grundgesetz entstand als Gegenentwurf zum NS-Staat und beinhaltet explizit die Möglichkeit eines Parteiverbots, um zu verhindern, dass die Geschichte sich wiederholt.“




