Unterlassene Hilfeleistung für unsere Demokratie
Sehr geehrte Damen und Herren
wenn unsere Demokratie stirbt, gibt es Verantwortliche. Nämlich die, die sich nicht aktiv für sie eingesetzt haben. Die, die verlautbaren ließen, es würde so schlimm schon nicht werden. Die, die zugunsten des eigenen Machterhalts mit Demokratiefeinden kollaboriert haben. Die, die den Mut nicht aufbrachten, sich eindeutig zu positionieren. Zu guter Letzt die, die meinten, man müsse Demokratiefeinde ‚politisch stellen‘.
Politisch stellen? Die vergangenen Landtagswahlen haben gezeigt, wie fulminant dieses Vorhaben gescheitert ist. Sie haben gezeigt, wie halbherzig bis kläglich unsere Demokratie verteidigt wird. Und sie zeigen bis heute, dass die seinerzeit formulierte ‚wehrhafte Demokratie‘ bei solchen Verhaltensweisen zum zahnlosen Tiger mutiert ist.
Wir erinnern zudem an Artikel 1 unseres Grundgesetzes, dem Sie sich sicherlich alle verpflichtet fühlen. Denn nicht nur unsere Demokratie bedarf des Schutzes, auch die Menschen in Deutschland. Diese sitzen in Teilen bereits auf gepackten Koffern.
Wir OMAS GEGEN RECHTS konstatieren: Hier ist unterlassene Hilfeleistung im Spiel! Und die ist strafbar. In diesem Fall zumindest sträflich.
Wie oft haben wir schon geschrieben. Wie oft haben wir das Gespräch gesucht. Wie oft sind wir auf Abwehr- und Vermeidungshaltung gestoßen. Wir versuchen es dennoch und neuerlich wieder. Unsere Demokratie ist es uns wert.
Nochmals verweisen wir auf das Strategiepapier der AfD. Darin wird glasklar das Vorgehen dieser Partei beschrieben: zuerst die Koalition zu spalten, danach die Union. Nämlich in eine liberale sog. CDU 2.0 und eine rechtsoffene‘ CDU. Womit Ihre Partei Geschichte wäre. Ist Ihnen dieses Papier nicht bekannt? Politico hat es im Juli 2025 veröffentlicht, es ist im Netz verfügbar.
Das jüngste und sehr umfangreiche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF vom Juni 2026 belegt eindeutig die Verfassungswidrigkeit der AfD. In den Jahren zuvor gab es wiederholte Verbots-Empfehlungen von Verfassungsrechtlerinnen. So bereits im Juni 2023 vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Anfang 2024 von den Verfasserinnen des Correctiv-Reports, im Sommer 2024 vom Oberverwaltungsgericht Münster und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht, im November 2024 durch 17 namhafte Verfassungsrechtler*innen, im Mai 2025 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Brauchen Sie tatsächlich noch mehr Belege, um die Verfassungswidrigkeit der AfD prüfen zu lassen und sich aktiv für Schutz und Erhalt unserer Demokratie einzusetzen? Oder wollen Sie durch Nicht-Handeln nicht nur unsere Demokratie gefährden, sondern auch die Existenz Ihrer eigenen Partei? Dies ist – in doppelter Hinsicht also – als nichts anderes als verantwortungslos zu bezeichnen.
Wir fordern daher alle Unions-Abgeordneten im Deutschen Bundestag zum wiederholten Mal auf, sich für ein Prüf- und Verbotsverfahren der AfD einzusetzen. Lassen Sie unser Bundesverfassungsgericht seine Arbeit machen, stehen Sie nicht im Weg und respektieren Sie unsere Gewaltenteilung als hohes Gut unserer Demokratie.
Mit besten Grüßen
OMAS GEGEN RECHTS DEUTSCHLAND e.V.





