GFF-Gutachten: AfD verfassungswidrig

GFF-Gutachten: AfD verfassungswidrig

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat untersucht, wie gefährlich die AfD ist. Ihr Befund: Die Partei sei verfassungswidrig – und könnte verboten werden. Hier geht es zur interaktiven Aufarbeitung der Ergebnisse und zum Gutachten im Volltext!
Acht Autorinnen und Autoren kommen in dem Gutachten zu dem Schluss, dass vor allem Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie vorliegen: Die AfD sei von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeite gezielt auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin.

Laut Gutachten plane die Partei zudem, politische Gegner strafrechtlich zu verfolgen, und setze bereits auf Einschüchterung. Dies kann als klarer Verstoß gegen demokratische Grundprinzipien gewertet werden.

Besonders betroffen seien vier Gruppen, deren Menschenwürde im Falle einer Machtübernahme verletzt würde: Menschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslime, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen.

Für ein mögliches Parteiverbot sei zudem entscheidend, dass die AfD laut Gutachten über ein strategisches Konzept und die nötigen Mittel verfüge, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.

„Niemand bremst mehr radikale Kräfte“

Das Gutachten, das durch private Spenden finanziert wurde, stellt fest: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr.“ Eine konsequente Abgrenzung durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar.

Kritik an Nähe zu extrem rechten Netzwerken

Auch die Unvereinbarkeitsliste der Partei wird kritisch bewertet. Sie diene laut Gutachten nicht der klaren Abgrenzung, sondern ermögliche „faktische Kooperation mit dem extrem rechten Vorfeld“, während formal Distanz gewahrt bleibe.

Zudem sehen die Expertinnen und Experten Hinweise darauf, dass „politisch motivierte Strafverfolgung“ zu den Zielen der Partei zählen könnte. Kritisch bewertet werden auch Angriffe auf die Justiz sowie auf einzelne Richter und Staatsanwälte.

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